So erreichen Sie uns

Kontakt & Impressum

Tierschutzverein Fundtiere im Landkreis Harburg e.V.
1. Vorsitzende Jenny Moosburger
Swartenkamp 6
21435 Stelle

Fax
Im Notfall

E-Mail

Die von uns versorgten Tiere sind auf Ihre Spenden angewiesen. Wir freuen uns über jeden Cent. Zur einfachen Abwicklung haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Spende sicher über PayPal zu tätigen.

24 Stunden für Sie da

Im Notfall

Sollten Sie ein Tier auflesen, erreichen Sie die uns immer unter 0157 - 736 021 48.


BITTE BEACHTEN SIE:
Nur Fundtiere aus den Gemeinden Seevetal, Stelle, Stadt Winsen (Luhe), der Samtgemeinde Elbmarsch sowie der Samtgemeinde Salzhausen können von uns  aufgenommen, tierärztlich versorgt und rückvermittelt oder an neue Halter weitergegeben werden.

Wenn Sie uns einmal nicht persönlich erreichen sollten und das gefundene Tier nicht selbst bergen / transportieren können, benachrichtigen Sie bitte die örtliche Polizei (Telefon: 110) oder Feuerwehr (Telefon: 112).

Tier gefunden - und jetzt?

Der richtige Umgang mit Fundtieren

Umgang mit Fundtieren im Landkreis Harburg

Der Finder eines Haustieres (Wildtiere gehören nicht zu den Fundtieren) ist verpflichtet, seinen Fund unverzüglich der zuständigen Behörde - hier der Ordnungsbehörde der Gemeinden Seevetal, Stelle, der Stadt Winsen (Luhe) und Elbmarsch oder stellvertretend dem Tierschutzverein Fundtiere im Landkreis Harburg e.V., Bahnhofstr. 34, 21423 Winsen (Luhe) - anzuzeigen.

In dem Moment, wo Sie sich eines Fundtieres annehmen und den Fund anzeigen, nehmen Sie Besitz an dem Tier an. Sofern Sie das Fundtier in der zuständigen Ordnungsbehörde abgeben oder dem Tierschutzverein Fundtiere im Landkreis Harburg e.V. übergeben, treten Sie gleichzeitig Ihre Fundrechte und -pflichten ab. 

Sollten Sie das Fundtier selber „verwahren“, also das Tier selber versorgen und verpflegen (dazu gehört auch die Katze, die Sie draußen füttern!), geht 6 Monate nach Fund auch das Eigentum an dem Tier an Sie über - innerhalb dieser 6 Monate hat derjenige, der das Tier verloren hat, einen Anspruch auf Herausgabe des Fundtieres, natürlich gegen Erstattung der dem Finder entstandenen Kosten für die „Verwahrung“. 
 
Sind die 6 Monate verstrichen und Sie haben das Fundtier bei sich behalten und/oder den Fund nicht angezeigt, sind Sie Eigentümer des Tieres. Das bedeutet, dass Sie für ALLE mit der Versorgung des Tieres entstehenden Kosten aufkommen müssen (auch Tierarztkosten wie Kastration, Impfung, Entwurmung, usw.). 
 
Es besteht also auch dann nicht mehr die Möglichkeit, das Tier als Fundtier bei der Gemeinde oder beim Tierschutzverein Fundtiere im Landkreis Harburg e.V. als solches abzugeben.

IN DRINGENDEN NOTFÄLLEN:
0157 - 736 021 48

Mit freundlicher Unterstützung

Supported by

Fotografie

Tierfotoagentur Lüneburger Heide 
Unser besonderer Dank gilt Angela Kraft – in großer Bewunderung und Dankbarkeit für ihre fotografischen Arbeiten - vorallem aber für die unendliche Geduld und die fantastischen "tierischen" Augenblicke.

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